Thema des Tages

Analyse: Sieg mit ungewissem Ausgang

Karlsruhe (dpa) - Sieger sehen anders aus: Nach jahrelangem Kampf hat Hartz-IV-Empfänger Thomas Kallay aus Hessen am Dienstag zwar vor dem höchsten deutschen Gericht recht bekommen. Die bisherigen Hartz-IV-Regelsätze sind ungerecht und müssen neu berechnet werden.

Dennoch blickt der groß gewachsene, massige Mann ernst und kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückhaltend. «Es besteht kein Grund zur Freude», sagt der Hauptkläger. Im Rückblick sei vor allem erschreckend, «was die Hartz-IV-Sätze im Leben von Menschen alles angerichtet und wie viel Leid und Armut sie den Betroffenen gebracht haben». Für die Zukunft bleibt offen, ob Kalleys Sieg vor Gericht sich nun auch in Cent und Euro für die Betroffenen niederschlägt. Das Urteil sagt dazu nichts.

Wer von den Karlsruher Richtern eine konkrete Berechnung erwartet hatte, wie viel Geld für ein «menschenwürdiges Existenzminimum» nötig ist, wurde enttäuscht. Derartige Erwägungen stünden dem Gericht nicht zu, betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Umso härter fielen jedoch die Worte seines Ersten Senats zu der noch von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Berechnungsbasis aus: Die Kalkulation sei nicht transparent und orientiere sich nicht genug an der Realität. Die Berechnung der Kinder-Sätze beruhe auf keiner «vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums», so Papier.

Bei Kindern seien deren spezielle Bedürfnisse nicht genügend berücksichtigt worden, betonte das Gericht. «Obwohl schon Alltagserfahrungen auf einen besonderen kinder- und altersspezifischen Bedarf hindeuten», so die Richter. «Kinder sind keine kleinen Erwachsenen», monierten sie. Unverständlich auch, warum bei der Ermittlung der Sätze wichtige Bereiche wie Bildung und «außerschulischer Unterricht in Sport und musischen Fächern» völlig unberücksichtigt blieben.

Auch bei den Erwachsenen habe sich der Gesetzgeber nicht einmal bemüht, die für ein menschenwürdiges Existenzminimum notwendigen Bereiche zu ermitteln, so der Tenor der Richter. So gab es - schilderte Papier unter Gelächter der Zuhörer - bei der Berechnung pauschale Abschläge für «nicht regelungsrelevante Güter und Dienstleistungen» wie Pelze, Campingmöbel oder Sportboote und Segelflugzeuge. Die Richter nannten solche Schätzungen «ins Blaue hinein». Da die Grundlage bei den Regelsätzen für Erwachsene nicht stimmt, schleppt sich der Fehler laut Urteil bis zur Berechnung der Kinder-Sätze durch.

Wenige Tage bevor seine Amtszeit nach zwölf Jahren endet, holte Gerichtspräsident Papier nochmal aus und strafte den Gesetzgeber ab: Schon bis zum 31. Dezember muss er eine Neuregelung schaffen. Gelingt dies nicht, muss rückwirkend zum 1. Januar 2011 gezahlt werden. Damit muss bei einer der größten Sozialreformen in der deutschen Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden. Dabei ist allerdings weder der Regelsatz für Erwachsene (derzeit 359 Euro) noch der Kinder-Regelsatz aus Sicht der Richter «als evident unzureichend anzusehen». Für die Methode gab es jedoch vernichtende Kritik.

Bis zur Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Voraussetzung: Es wird laufend etwas gebraucht, das nicht durch Einsparungen oder Unterstützung Dritter finanziert werden kann. Dazu können auch die Fahrtkosten für geschiedene Eltern zählen, die im Rahmen des Umgangsrechts ihr Kind besuchen wollen. Oder Behandlungskosten für Neurodermitis, die nicht von der Kasse bezahlt werden.

In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV- Leistungen, darunter 1,7 Millionen Kinder. Besonders sie sollten bessergestellt worden, forderten die Karlsruher Richter. Bei der neuen Berechnung kann der Gesetzgeber laut Urteil durchaus an dem Statistikmodell festhalten, das er bislang gewählt hat.

Grundlage für die neuen Berechnung könnten dann die Ergebnisse der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 sein, die das Statistische Bundesamt im Herbst 2010 vollständig vorlegt. Wie dann letztlich die Regelsätze aussehen, bestimmt der Gesetzgeber. Die Botschaft dafür aus Karlsruhe lautet: Macht es ordentlich und macht es fair!

Ein menschenwürdiges Leben - das stellten die Richter klar - ist mehr als die nur physische Existenz. Vielmehr beinhalte es auch ein Mindestmaß an Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben. «Der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen», betonte Papier.

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